Check von Fluggastrechte-Portalen
Wie hilfreich sind sie bei Entschädigungsfällen?
Das EU-Recht sieht vor, das bei Flugproblemen Passagieren bis zu 600 Euro Entschädigung zusteht. Dies gilt vor allem bei stark verspäteten oder ausgefallenen Flügen.
Man kann dies selbst bei den Fluglinien direkt geltend machen oder aber bei diversen Fluggastrechte-Portalen im Internet, die die meist nervige und zeitraubende Angelegenheit für einen in die Hand nehmen. Allerdings tun sie dies natürlich nicht kostenlos.
Es werden demnach Gebühren fällig, die je nach Anbieter und Fall bis zur Hälfte der Entschädigung ausmachen können, die nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei 250, 400 oder 600 Euro liegt.
So könnten etwa von 250 Euro, die einem zustehen, am Ende nur 125 Euro auf dem Konto landen. Wem dies egal ist und lieber die Arbeit abgeben möchte, für den lohnen sich diese Portale. Es ist aber durchaus ratsam, sich im Vorfeld über die Konditionen der verschiedenen Anbieter zu informieren und genau zu vergleichen.
Die Preistabelle sollte immer transparent sein, zudem ist es gut wenn die Portale auch Gelder für Hotelkosten, Taxifahrten und weitere mögliche Ausgaben erstreiten, die womöglich im Zuge des Flugärgers angefallen sind.
Formulare
Will man lieber in Eigenregie handeln und das Geld von den Airlines direkt zurückfordern, gibt es auch einige Hilfe und Tipps:
Teils bieten Fluggesellschaften dafür nämlich bereits praktische Formulare online zum Ausfüllen an. Darüber hinaus sind diverse Selbsthilfe-Tools von Verbraucherschützern nützlich und können dabei helfen, seine Rechte geltend zu machen – angeboten werden sie zum Beispiel vom Europäischen Verbraucherzentrum und von der Verbraucherzentrale NRW.
Blockt die Fluglinie oder meldet sich binnen zwei Monaten nicht, können sich Betroffene mit ihrem Anliegen dann direkt an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Diese prüft kostenlos juristisch und macht dann gegebenenfalls einen Schlichtungsvorschlag.