DB erlaubt Aufenthalt im Bordrestaurant ohne Mindestverzehr
Credit: © TRAVELM.DE - istock sl photography

DB erlaubt Aufenthalt im Bordrestaurant ohne Mindestverzehr

Personal entscheidet flexibel

kk
kk
26. August 2026

Eine Reise mit der Deutschen Bahn stellt sich manchmal wie ein Kurzurlaub im Bordrestaurant dar – bequem, vielleicht mit einem Snack, ohne festen Sitzplatz. Doch wie lange darf man dort verweilen, wenn man nicht bestellt oder keinen Platz reserviert hat? Laut aktueller Aussage der Deutschen Bahn ist keine Mindestverzehrmenge vorgeschrieben. Gäste dürfen sich dort aufhalten, solange es das begrenzte Sitzplatzangebot zulässt – mit der Bitte, rücksichtsvoll zu handeln, insbesondere gegenüber jenen, die tatsächlich etwas konsumieren möchten.


Das Wichtigste im Überblick

  • Keine Mindestbestellung vorgeschrieben: Laut Deutscher Bahn dürfen Reisende das Bordrestaurant auch ohne Bestellung oder Reservierung nutzen. Eine feste zeitliche Begrenzung gibt es ebenfalls nicht.
  • Rücksicht ist entscheidend: Die wenigen Plätze sollen vor allem Gästen zur Verfügung stehen, die tatsächlich essen oder trinken möchten. Wer dauerhaft einen Platz ohne Konsum belegt, kann deshalb angesprochen werden.
  • Das Zugpersonal entscheidet im Einzelfall: Bei hoher Auslastung kann das Personal Reisende bitten, ihren Platz freizugeben, wenn andere Gäste ihn für einen Verzehr benötigen.
  • Kurzzeitiges Ausruhen ist möglich: Wer sich für eine Weile ins Bordrestaurant setzt und sich dabei rücksichtsvoll verhält, muss nicht zwingend etwas bestellen.
  • Bei längeren Fahrten besser regulär sitzen: Wer längere Zeit einen festen Platz benötigt, sollte möglichst einen normalen Sitzplatz – idealerweise mit Reservierung – nutzen, statt das Bordrestaurant dauerhaft zu blockieren.


Keine feste Zeitbegrenzung, aber soziale Verantwortung

Eine interne Hausordnung, wie sie etwa in Forendiskussionen wiedergegeben wird, konkretisiert den üblichen Umgang: Das Bordrestaurant steht allen Reisenden offen – auch jenen ohne Reservierung oder Bestellung. Allerdings gilt es nicht als Daueraufenthaltsort ohne Konsum. Wer den Bereich für die gesamte Fahrt blockiert, ohne tatsächlich etwas zu essen oder trinken, stellt einen Verstoß gegen die informelle Regel dar. Zugbegleitendes Personal trifft im Einzelfall die Entscheidung, ob Gäste ihren Platz räumen sollten, wenn dieser anderen, verzehrwilligen Reisenden fehlt.

Ein Mitarbeiter berichtet in einem Online-Forum von gelebter Toleranz: Er habe keine zeitliche Obergrenze im Bordrestaurant, solange man sich als Gast verhielt. Klar sei jedoch, dass man Nutzer mit ausschließlich Sitzplatzabsicht sonst höflich anspreche, wenn Bedarf bestehe.


Redaktionsmeinung – Komfort trifft Rücksicht

Für unsere Bahnreisende gilt also: Wer nur kurz ruhen möchte, eine Kleinigkeit genießt und sich aufmerksam verhält, kann das Bordrestaurant als entspannenden Ort nutzen. Besonders in Zeiten voller Züge ist dennoch Fingerspitzengefühl gefragt. Das Bordrestaurant ist keine Lounge und keine Ablagefläche – es ist ein Servicebereich mit begrenzter Kapazität.

Sind Sie länger unterwegs und kaum bereit zu konsumieren, empfiehlt sich entweder ein normaler Sitzplatz – gerne mit Reservierung – oder ein kurzer Besuch im Bordrestaurant, idealerweise verbunden mit einem echten Verzehr.

Bleibt die praktische Frage: Wie reagiert die Bahn konkret? In Situationen mit hoher Auslastung entscheidet das Personal flexibel und auf Basis der aktuellen Situation, ob Plätze wieder freigegeben werden müssen.