
Italiens Höchstgericht erlaubt Hotels, Leitungswasser zu verweigern
Transparenz bleibt Pflicht
Jahrelanger Rechtsstreit um ein Glas Leitungswasser im Fünf‑Sterne‑Hotel in den Dolomiten findet sein Ende: Der Kassationsgerichtshof in Rom hat klargestellt, dass Hotels und Restaurants nicht gesetzlich verpflichtet sind, Gästen Leitungswasser zu servieren. Damit wurde der Anspruch einer Urlauberin aus dem Jahr 2019 abgewiesen – ein Urteil, das auch für Reisende aus Deutschland bemerkenswert ist.
Das Wichtigste im Überblick
- Die Klägerin verbrachte über Weihnachten 2019 eine Woche im 5‑Sterne‑Hotel Sassongher in Corvara in Badia im italienischen Südtirol im Rahmen eines „Halbpension – ohne Getränke“‑Pakets.
- Sie bat bei jedem Abendessen mehrmals um Leitungswasser und bot sogar an, dieses als Service zu bezahlen. Stattdessen wurde ihr ausschließlich Mineralwasser zu etwa 7 Euro pro 0,75 Liter serviert.
- Die Urlauberin forderte rund 2 ,700 Euro Entschädigung wegen „Wirtschaftsschaden und persönlicher Unannehmlichkeiten“.
- Nach erfolglosen Urteilen in Vorinstanzen bestätigte der Kassationsgerichtshof die Entscheidung: Es existiert keine rechtliche Pflicht zur Ausgabe von Leitungswasser – die Entscheidung liegt im Ermessen des Betriebs.
Wirtschaftliche Freiheit der Betriebe
Der oberste Gerichtshof betonte, dass gemäß Artikel 41 der italienischen Verfassung Unternehmerinnen und Unternehmer frei entscheiden dürfen, welche Getränke sie anbieten und unter welchen Bedingungen. Somit fällt das Servieren von Leitungswasser in den Bereich der wirtschaftlichen unternehmerischen Freiheit.
Transparenzpflicht bleibt bestehen
Zwar gibt es keine Pflicht, Leitungswasser anzubieten, aber der Verbraucherschutz bleibt relevant. Betriebe müssen Preise und Konditionen klar kommunizieren. Fehlen diese Informationen, können irreführende Praktiken bestehen – insbesondere bei Aufpreisen für Wasser oder Zusatzkosten.
Vergleich zum Ausland
Im Vergleich zu anderen Ländern zeigt sich ein deutlicher Unterschied: In England und Wales etwa sind Restaurants gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch kostenlos Trinkwasser bereitzustellen. Italien setzt hingegen auf betriebliche Entscheidungsfreiheit.
Hintergrundwissen kompakt
Im renommierten Hotel Sassongher hatte die Urlauberin 2019 rund 5 700 Euro für die Woche bezahlt, ohne Getränke inklusive. Leicht irritierend war die Weigerung, ihr Leitungswasser auch gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen – stattdessen zahlte sie etwa 10 Euro pro Liter Mineralwasser.
Möglicher Ausblick
Es ist denkbar, dass diese Entscheidung eine Diskussion über nationale Regelungen zur Bereitstellung von Leitungswasser als Teil der Gastfreundschaft erneut anstößt. Insbesondere Themen wie Nachhaltigkeit, Wasserverschwendung und Verbraucherschutz könnten im Fokus künftiger Gesetzgebungen stehen.
Das Urteil markiert eine juristische Klarstellung im Spannungsfeld zwischen Konsumentinnen und Konsumenten‑Rechten und betrieblicher Freiheit. Ob es zu neuen Standards im Gastgewerbe führt oder vor allem bestehende Praxis bestätigt, bleibt abzuwarten.

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